Wer zahlt die Leckageortung?

Wenn Sie als Mieter ein Leck in Ihrer Wohnung melden, ist es Aufgabe des Vermieters, das Problem zu untersuchen und zu beheben. Der Vermieter muss in der Regel auch für die Kosten der Leckageortung aufkommen, sofern die Undichtigkeit nicht durch das Verhalten des Mieters verursacht wurde.

Wenn Sie als Eigentümer ein Leck in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung feststellen, sind Sie für die Behebung des Problems und die Kosten für die Reparatur und Leckageortung verantwortlich.

Es ist jedoch möglich, dass die Kosten für die Leckageortung und Reparatur von einer Versicherung abgedeckt werden. Beispielsweise können Hausbesitzer- oder Gebäudeversicherungen Wasserschäden abdecken, die durch Lecks oder Undichtigkeiten verursacht wurden. Es ist ratsam, Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen oder Ihren Versicherungsvertreter zu kontaktieren, um zu klären, welche Arten von Schäden abgedeckt sind und welche Kosten erstattet werden können.

Zuletzt aktualisiert am 11.03.2025 von Sven Stiller.

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